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Doppelhaus.at

Grundrisse und Bauformen

Beim freistehenden Haus beginnt die Planung bei der Himmelsrichtung. Beim Doppelhaus beginnt sie an der Trennwand - und die legt fest, welche Räume überhaupt zur Auswahl stehen.

Architektur-Grundrissplan eines Doppelhauses mit zwei spiegelgleichen Wohnungen
Grundriss, spiegelgleich

Die drei Grundformen

Spiegelverkehrt

Beide Hälften baugleich, an der Achse gespiegelt. Die günstigste und häufigste Form.

Versetzt

In der Tiefe verschoben. Mehr Privatsphäre im Garten, mehr Fassade, höhere Kosten.

Ungleich geteilt

Unterschiedliche Breiten. Verlangt eine saubere Abbildung in Anteilen und Kosten.

Die Zonierung entlang der Achse

Die wichtigste Entscheidung im Doppelhausgrundriss betrifft nicht die Zimmergrößen, sondern die Frage, was an der Trennwand liegt. Jede Wand überträgt Schall, auch eine sehr gute. Der Unterschied zwischen einem ruhigen und einem hellhörigen Haus entsteht daher zweimal: einmal in der Konstruktion der Wand und einmal in der Anordnung der Räume davor.

Die Logik dahinter ist einfach. An die Trennwand gehören Räume, die selbst Geräusche erzeugen oder gegen Geräusche unempfindlich sind - sie wirken als Puffer:

  • Stiegenhaus und Vorraum
  • Bad, WC und Technikraum
  • Abstellraum, Speis und Garderobe
  • durchgehende Einbau- oder Schrankwände

Ungünstig an der Trennwand liegen dagegen die Räume, in denen Ruhe erwartet wird:

  • Schlafzimmer, besonders die Wand hinter dem Kopfende
  • Kinderzimmer und Arbeitszimmer
  • Wohnzimmer mit der Sitzgruppe direkt an der Wand

Entscheidend ist, dass beide Parteien dieselbe Zonierung wählen. Ein Puffer wirkt nur, wenn er auf beiden Seiten liegt: Stiegenhaus gegen Stiegenhaus, Bad gegen Bad. Liegt auf der einen Seite ein Abstellraum und auf der anderen das Elternschlafzimmer, ist der Vorteil verschenkt. Genau deshalb ist der spiegelverkehrte Grundriss nicht nur die billigste, sondern akustisch auch die verlässlichste Lösung - er sorgt automatisch dafür, dass gleiche Nutzungen aufeinandertreffen.

Wer davon abweicht, sollte die Zonierung ausdrücklich mit der Nachbarpartei abstimmen und das Ergebnis in den Plänen festhalten. Diese Abstimmung kostet nichts, solange beide noch planen - und ist unmöglich, sobald eine Seite gebaut hat.

Die drei Grundformen im Detail

Spiegelverkehrt

Der Standardfall: Beide Hälften sind baugleich und an der Trennwand gespiegelt. Das spart Planungskosten, vereinfacht die Ausschreibung und macht die statische Abstimmung einfach. Weil identische Räume aufeinandertreffen, ergibt sich die sinnvolle Zonierung fast von selbst. Der Nachteil ist gestalterischer Natur: Die Fassade wirkt symmetrisch und je nach Ausführung schematisch. Die Eingänge liegen entweder nebeneinander in der Mitte oder an den Außenseiten - Letzteres schafft mehr Abstand zwischen den beiden Haushalten.

Versetzt

Die beiden Hälften werden in der Tiefe gegeneinander verschoben. Der Gewinn liegt im Freibereich: Die Terrassen liegen nicht mehr auf gleicher Höhe nebeneinander, sondern versetzt, und der vorspringende Baukörper wirkt als Sichtschutz. Zusätzlich entstehen an den Versatzstellen neue freie Fassadenflächen, die Fenster in Richtungen erlauben, die beim geraden Baukörper verstellt wären.

Dem steht mehr Aufwand gegenüber: Die Außenwandfläche wächst, das Dach bekommt zusätzliche Kehlen und Grate, und die Trennwand endet nicht mehr bündig, sondern an einer Ecke - eine Stelle, die konstruktiv und schalltechnisch besondere Sorgfalt verlangt. Der Versatz muss außerdem mit dem Bebauungsplan vereinbar sein, insbesondere mit Baufluchtlinien und dem Bauwich auf der freien Seite.

Ungleich geteilt

Die beiden Hälften sind unterschiedlich breit oder tief, etwa weil eine Partei mehr Fläche braucht oder der Grundstückszuschnitt keine gleichmäßige Teilung hergibt. Baurechtlich spricht nichts dagegen. Wichtig ist die saubere Übersetzung in die Eigentumsverhältnisse: Bei der Realteilung sind die Grundstücke entsprechend zu vermessen, bei Wohnungseigentum bildet das Nutzwertgutachten die Unterschiede ab. Ebenso gehört vorab geklärt, wie sich die gemeinsamen Kosten aufteilen - eine Aufteilung nach Köpfen ist bei ungleichen Hälften selten sachgerecht.

Wenn nur eine Hälfte gebaut wird

Nicht jedes Doppelhaus entsteht gleichzeitig. Wird zunächst nur eine Hälfte errichtet, steht die Trennwand als fertige Außenwand da und muss zwei Zustände beherrschen: den heutigen als witterungsbeanspruchte Außenwand und den künftigen als Trennwand zum Nachbargebäude.

Praktisch heißt das, die Wand von Anfang an in der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse auszuführen, sie gegen Feuchtigkeit zu schützen, ohne den späteren Anbau zu behindern, und bei zweischaliger Planung bereits die eigene Schale mit der Fuge korrekt zu setzen. Wer stattdessen eine gewöhnliche gedämmte Außenwand baut und den Anbau später plant, steht vor einem teuren Rückbau. Das Recht des Nachbarn, anzubauen, gehört zudem als Dienstbarkeit ins Grundbuch - dazu mehr unter Recht und Eigentum.

Was der Bebauungsplan vorgibt

Bevor ein Grundriss entsteht, ist zu klären, welchen Spielraum die Gemeinde lässt. Verbindlich sind je nach Bundesland und Plan unter anderem die Bebauungsweise, die zulässige Bebauungsdichte, Baufluchtlinien, die maximale Gebäudehöhe und der einzuhaltende Bauwich auf der nicht angebauten Seite. Häufig kommen Festlegungen zu Dachform und Dachneigung dazu, die beide Hälften gleichermaßen binden.

Diese Vorgaben lassen sich nicht durch Planung umgehen, sondern nur durch ein Abänderungsverfahren - mit offenem Ausgang und langer Dauer. Sie gehören deshalb an den Anfang, nicht ans Ende der Grundrissarbeit.

Häufige Fragen

Müssen beide Hälften denselben Grundriss haben?

Baurechtlich nein. Verlangt wird das Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundgrenze, nicht die Gleichheit der Grundrisse. Vorgaben zu Dachform, Firsthöhe oder Fassade können sich aber aus dem Bebauungsplan ergeben, und die Statik verbindet beide Hälften ohnehin. Je stärker die Grundrisse voneinander abweichen, desto sorgfältiger muss die gemeinsame Konstruktion durchgeplant werden.

Welche Räume gehören an die Trennwand?

Räume, die selbst Geräusche erzeugen oder unempfindlich sind: Stiegenhaus, Bad, Abstell- und Technikraum, Garderobe oder eine geschlossene Schrankwand. Ungünstig an der Trennwand sind Schlafzimmer, Arbeitszimmer und Kinderzimmer. Wenn beide Parteien ihre Puffer symmetrisch anordnen, verdoppelt sich der Effekt - liegt auf der einen Seite ein Schlafzimmer und auf der anderen das Stiegenhaus, ist die Wirkung dahin.

Was bringt ein versetzter Grundriss?

Er verschiebt die beiden Hälften in der Tiefe gegeneinander. Dadurch liegen die Terrassen nicht mehr direkt nebeneinander, was die Privatsphäre im Garten deutlich verbessert, und die Fassaden bekommen zusätzliche freie Seiten für Fenster. Erkauft wird das mit einer komplexeren Gebäudegeometrie: mehr Außenwandfläche, mehr Ecken im Dach und dadurch höhere Baukosten.

Können die beiden Hälften unterschiedlich groß sein?

Ja. Die Aufteilung muss nicht symmetrisch sein - etwa wenn eine Partei ein Zimmer mehr benötigt oder ein Grundstückszuschnitt es nahelegt. Bei der Realteilung ergibt sich daraus ein entsprechend anderer Grundstücksanteil, bei Wohnungseigentum ein abweichender Nutzwert. In beiden Fällen ist die Ungleichheit sauber abzubilden, damit Kosten und Anteile später nicht auseinanderfallen.